Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon call 1-800-Killers am Sa 20. Feb 2010, 04:39

... das Ausmaß meines Blockes unbgerechtfertigt war.

Nachdem es ein neues Thema ist - klare Verfehlung des bearbeitenden Mods den Strafenkatalog richtig anzuwenden (es geht hierbei nicht darum ob es jetzt eine Beleidigung war, ob der Block an sich gerechtfertigt war oder nicht etc. wie in viewtopic.php?f=27&t=4071) ein neuer Thread.

Ab hier folgt der normale Strafenkatalog:

Beleidigung:

* minderschwer: | Block in Tagen: 0 | Knast: 6h–48h | Punkte 0
* mittel: | Block in Tagen: 1-3 | Knast: 0h | Punkte: 1-2
* schwer: | Block in Tagen: 4 | Knast: 0h | Punkte: 3


Bugusing / Cheaten (Daten werden zurückgesetzt):

* ohne Aufforderung gemeldet: | Block in Tagen: 0 | Knast: 0h | Punkte: 0
* kleiner Vorteil: | Block in Tagen: 4 | Knast: 0h | Punkte: 4
* großer Vorteil: | Block in Tagen: 7 | Knast: 0h | Punkte: 6
* in Extremfällen §2 (V)


Accsharing / Multi-Accs je unerlaubter Acc:

* Block in Tagen: 3 | Knast: 0h | Punkte: 2 (max. 6)
* im Kriegsfall, plus 4 Tage Block (Angriffsboten zählen als Kriegsfall )
* bei Multis werden alle Accounts bis auf den Schwächsten gelöscht
* Bei Wiederholungstätern, Zeitraum 12 Monate, verdoppelt sich die Blockzeit/Punkte. Wer also im Januar wegen Accsharing/Multi bestraft wurde und im November erneut auffällt, erhält die doppelte Menge an Blocktagen/Punkten.

[...]


Wie ihr sehen könnt, bei genauerer Betrachtung gilt die Verdoppelung der Strafe laut Katalog nur bei Accountsharing / Multi-Accounts, nicht bei Beleidigungen. Zudem wurde mein Account sowieso um 2 Stunden später entblockt als es hätte sein sollen (ab Meldung in der Blacklist angesetzte Strafdauer + ca. 2 Stunden).

Naja, zur Fairness möchte ich hier eigentlich sowieso nichts mehr sagen...
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit."
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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon _K4N4K4TT4CK_ am Sa 20. Feb 2010, 05:32

block all VS! ;(
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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon 20120413_o[C]W[C]n[C]e[P]D am Sa 20. Feb 2010, 07:13

was erwarteste von den mods hier überhaupt die machen eh was sie wollen wird nur nach eigenem ermessen gehandelt wenns denen nich passt block mimimimi mods eben ^^
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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon Gargamel am Sa 20. Feb 2010, 13:39

tja lebbe is hart und du das opfer neue schiene bitte wird langsam lästig immer das selbe zu lesen
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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon 310810_Bad Boys For Life am So 21. Feb 2010, 22:18

Er lernts ned :P
Noch ein Thread der uns den Abend über, etwas Zerstreuung verschafft.
Ein Rechtswissenschaftler spricht :P

In der Rechtsdogmatik gibt es eine Auslegungsmethode (Interpretationsmethode) die argumentum e contrario genannt wird. Auf Deutsch: Der Umkehrschluss

Der Umkehrschluss sagt nichts anderes aus als: Wenn das Verletzten eines Menschen verboten ist, dann ist selbstverständlich das Töten (welches logischer Weise das schlimmere ist) ebenso verboten.

Angewandt auf den konkreten Fall:
Accounsharen ist nach dem Strafenkathalog mit max 6 Punkten zu bestrafen
Beleidigen kann auch Dauerblock zur folge haben.
Umkehrschluss in diesem Fall: wenn bei Accountshare (das minderere Delitk) eine "Wiederholungstat" mit doppelter Strafe belegt ist, dann ist das selbstverständlich auch bei der schwereren Tat (da mit DB bedroht) der Fall und gültig.

Nur mal unter uns: wieso sollte diese "Verdoppelung" nur bei Accsharer zum tragen kommen?
Auch das Cheaten kann zum Ausschluss führen und sehe ich e contrario ebenfalls dieser Regel unterworfen.
Ich vermute mal, dass bei der Forumlierung dem "Gesetzgeber" in Gw (wie auch oft der echte im Real Life) Fehler passiert sind und diese kann man durch solche "Interpretationshilfen" wie die oben beschriebenen beseitigen.

;)

Dennoch begrüße ich deine Entscheidung doch nicht zu gehn (ausser dein neuer Gangname ... der alte hatte meiner Meinung nach mehr Stil). Andererseits frage ich mich ernsthaft, ob dein dauernder Konfrontationskurs auf lange Sicht positiv ausfallen wird. Jeder andere hätte die Strafe hingenommen und würde aufhören oder normal weiterspielen, zumal deine "Briefe" oder "Mails" an Uli offensichtlich nichts eingebracht haben (was auch zu erwarten war) sonst würdest du nicht weiterhin hier protestieren.

So long Chilli

ps: das Angebot mit dem Chilligen Bier steht immer noch :P
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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon call 1-800-Killers am So 21. Feb 2010, 23:51

Um deine Frage zu beantworten, die Verdoppelung bei Accountsharern wurde geschaffen da die erste Strafe entschärft wurde weil es einfach zu viele Neulinge gab die sich von der Schule / Arbeit / etc. aus eingeloggt haben. Ich glaube sogar das steht im Strafenkatalog ^^

Und der Grund warum ich noch hier bin ist das man mir bislang verweigert hat den Account zu löschen (so blöd das jetzt auch klingen mag).

Aber schön dass du postest nachdem ich heute Abend mit DD geredet habe und er klassisch einen Themensprung über 20 Blöcke gemacht hat, traut sich wohl nichts mehr dazu sagen wo er endlich mal einen Fehler unbestreitbar eingestehen müsste ^^



@Accountkäufer Fuzzy -> Es gibt eine Ignorefunktion :idee:
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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon Telly Savalas am Mo 22. Feb 2010, 00:27

Order of the Blue Sun hat geschrieben:Um deine Frage zu beantworten, die Verdoppelung bei Accountsharern wurde geschaffen da die erste Strafe entschärft wurde weil es einfach zu viele Neulinge gab die sich von der Schule / Arbeit / etc. aus eingeloggt haben. Ich glaube sogar das steht im Strafenkatalog ^^

Und der Grund warum ich noch hier bin ist das man mir bislang verweigert hat den Account zu löschen (so blöd das jetzt auch klingen mag).

Aber schön dass du postest nachdem ich heute Abend mit DD geredet habe und er klassisch einen Themensprung über 20 Blöcke gemacht hat, traut sich wohl nichts mehr dazu sagen wo er endlich mal einen Fehler unbestreitbar eingestehen müsste ^^



@Accountkäufer Fuzzy -> Es gibt eine Ignorefunktion :idee:


@Yuriy: Du hast geschrieben und DD dich ignoriert. Warum? Das sollte wohl klar sein...

Und danke nochmal für den Hinweis der Ignorfunktion im Forum ;)
(21:29:13) [Innenminister] ich lass mich ungern als spacken betiteln
(21:30:49) [Smoove] kannst mir ja nen block rein drücken, ach ne das wurde ja in nem tod chan und nicht im gw chan geschrieben^^

Was fuer eine hohe Kommunikationsebene, die einem zugemutet wird :(

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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon call 1-800-Killers am Mo 22. Feb 2010, 09:30

Deep Blue See hat geschrieben:
Order of the Blue Sun hat geschrieben:Um deine Frage zu beantworten, die Verdoppelung bei Accountsharern wurde geschaffen da die erste Strafe entschärft wurde weil es einfach zu viele Neulinge gab die sich von der Schule / Arbeit / etc. aus eingeloggt haben. Ich glaube sogar das steht im Strafenkatalog ^^

Und der Grund warum ich noch hier bin ist das man mir bislang verweigert hat den Account zu löschen (so blöd das jetzt auch klingen mag).

Aber schön dass du postest nachdem ich heute Abend mit DD geredet habe und er klassisch einen Themensprung über 20 Blöcke gemacht hat, traut sich wohl nichts mehr dazu sagen wo er endlich mal einen Fehler unbestreitbar eingestehen müsste ^^



@Accountkäufer Fuzzy -> Es gibt eine Ignorefunktion :idee:


@Yuriy: Du hast geschrieben und DD dich ignoriert. Warum? Das sollte wohl klar sein...

Und danke nochmal für den Hinweis der Ignorfunktion im Forum ;)


Hätte er mich ignoriert hätte er wohl nicht zurückgeschrieben.
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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon 310810_Bad Boys For Life am Mo 22. Feb 2010, 10:49

Order of the Blue Sun hat geschrieben:Aber schön dass du postest nachdem ich heute Abend mit DD geredet habe und er klassisch einen Themensprung über 20 Blöcke gemacht hat, traut sich wohl nichts mehr dazu sagen wo er endlich mal einen Fehler unbestreitbar eingestehen müsste ^^


Ich hab mal wieder kA was das Eine mit dem Anderen zu tun haben soll. Mit wem du wann sprichst kann ich auch nicht wissen.
Niemand muss hier einen Fehler unbestreitbar zugeben. Wenns es ein Fehler gewesen wäre, hätte sich sicherlich einer der "Ranghöheren" oder Uli selbst zu geäussert also gehe ich mal von der Annahme aus, dass meine Rechtliche Interpretation auch hier Anwendung findet ;)

Order of the Blue Sun hat geschrieben:Um deine Frage zu beantworten, die Verdoppelung bei Accountsharern wurde geschaffen da die erste Strafe entschärft wurde weil es einfach zu viele Neulinge gab die sich von der Schule / Arbeit / etc. aus eingeloggt haben. Ich glaube sogar das steht im Strafenkatalog ^^


Steht ganz oben im Strafenkatalog wieso es geschaffen wurde und hängt gewiss mit dieser Änderung zusammen.
Dem aufmerksamen Leser wird aufgefallen sein, dass diese "Wiederholungstat" sowohl beim Titel "Dieser Zusatz gilt nur für Neuanmeldungen in Gangwars Endless." als auch beim "Ab hier folgt der normale Strafenkatalog:". Daraus kann man schließen, dass das anfänglich nur für die "Neuen" User gedachte System, ebenfalls auf die bisher angewandten Regelungen und Strafen der "Altuser" auszuweiten ist.

Da selbst "MultiAccount" dieser Regelung der Verdoppelung unterliegt, ist der Wille des Gesetzgebers in GW offensichtlich . Wenn man einen "MutliAccount" hat werden alle bis auf den Schwächsten geblockt.
Und nur weil man diese Regelung analog angewendet hat, wurde nur dein Endless Account geblockt. Normal wären beide Acc betroffen, da du als Spieler eine Personalunion darstellst und somit für das Handeln beider Accounts verantwortlich wärest. Stell dir vor beide Acc hätten nun 9 Punkte ^^
Ich glaube, dass du da noch relatives Glück hattest und verstehe im Mom deine Aufregung nicht.
Wenn dein Abgang sowieso beschlossene Sache ist (und sorry aber wie kann man dich deinen Acc ned löschen lassen ? Antwortet dir keiner von der Modmail oder hast keinen Zugriff auf die Mail wo der Acc läuft?) wozu dann immer noch über die Strafe verhandeln wollen?
Ist es dann nicht egal ob der Acc mit 9 oder 6 Pkt geht?
Ein anderer Rechtsanwender hätte auch §2 in betracht ziehen können, den Spielausschluss.

Niemand, mit Ausnahme §3 Abs. 3), hat einen rechtlichen Anspruch auf die Teilnahme am Onlinespiel Gangwars. Der Betreiber des Spiels behält sich das Recht einer Accountlöschung ohne besondere Erklärung vor, im Besondern bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen.


Es gab mal einen Spieler aus Berlin. Wenn ich micht recht entsinne war sein Name Ambrossam oder so ähnlich, der wurde wegen ähnlicher Delikte aus dem Spiel verbannt. Da hattest du sogar noch Glück, da du es in nicht mal einem halben Jahr 2 Mal zu zweifelhaften Ruf in diesem Themengebiet gebracht hast.

Da du soweit ich herauslesen kann, weiterhin Reloaded spielen willst, würde ich an deiner Stelle langsam mal bissl kürzer treten.
Mich persönlich wundert es, dass Leute wie DD überhaupt noch auf deine Qry reagieren, ich hätte da längst ein Ignore nach eurer gemeinsamen Geschichte. Nachdem du nun wieder alles aufrollst um eine unsinnige und wie oben aufgezeigt nicht haltbare Entschuldigung zu erzwingen bezweifle ich dass sich daran etwas bessern wird.
Für einen dem das hier alles egal ist (nach eigenen Angaben!) steckst du immer noch extrem viel Emotion in die ganze Sache.

Mein Bierangebot blieb unbeachtet :|

Somit :prost: @ all :)

So long
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Re: Strafenkatalog - ein weiterer Grund warum...

Beitragvon call 1-800-Killers am Mo 22. Feb 2010, 13:06

Willst du mir jetzt drohen einen §2.5 zu fordern weil ich mich versuche gegen eine ungerechte Bestrafung zu wehren ?

Gibst du mir damit in all meinen Aussagen wie _DU_ oder _DD_ sie meint lesen zu wollen recht ?

Wie kommst du von der Diskussion zur Regelung für Multiaccounts überhaupt zurück zu dem Thema - es ist inzwischen mehr als schleierhaft was du damit bezwecken willst. Wir können gerne weiter diskutieren ob es sich überhaupt um eine Beleidigung handelte da meine Aussage sich auf keine Person bezogen und damit auch nicht die Ehre irgendeiner Person angegriffen hat.

[...]
Folgende Situation: Ein Autofahrer wird an einer Stelle an der „typischerweise“ zu schnell gefahren wird angehalten und abkassiert.
1. Szene:
Die Beifahrerin sagt zu dem Polizisten „das ist Wegelagerei“.
Diese Aussage stellt keine Beleidigung dar da es sich um eine AKTIVITÄTS- bzw. ZUSTANDSBESCHREIBUNG handelt und den Polizisten nicht anspricht.

2. Szene:
Der Fahrer sagt zu dem Polizisten „sie Wegelagerer“.
Diese Aussage stellt eine Beleidigung dar da es sich um eine PERSONENBESCHREIBUNG handelt mit welcher der Polizist gemeint ist.

Meine Aussage :
01[19:21] <Stryker> wurden fast alle weggeblockt, schlimmer als der holocaust

Stellt laut allem was da die halbe Sendung über beschrieben und genannt wurde eindeutig eine ZUSTANDSBESCHREIBUNG dar und ist daher keine Beleidigung, selbst wenn sich irgendjemand noch so gerne einreden würde ich hätte ihn beleidigt, Person oder Personengruppe ist mit meiner Aussage keine angesprochen worden. Anders wäre es natürlich gewesen hätte ich nun z.B. gesagt „die Mods / Person XXX führen sich auf wie die NS-Verbrecher“ weil dann hätte ich damit eine Person angesprochen
[...]

(Ausschnitt aus dem Mailverkehr mit Uli übers Wochenende)

Deine rechtsverdreherischen Versuche kannst du dir auch sparen, ich hätte sowieso nur gerne eine Stellungnahme seitens des bearbeitenden Mods oder Teamleiters wieso in meinem Fall eine Strafe die doppelt so hoch wie jene im Strafenkatalog aufgeführt ist verhängt wurde, für mehr ist der Thread hier auch nicht gedacht.
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