# Benutzer mit Accounts nach §3 Abs. 3), können nur bei Nachweis des Verstoßes gegen die Nutzungsbedinungen (oder Rückbuchung des Restguthabens) ausgeschlossen werden. Als Nachweis reicht auch eine für den Betreiber schlüssige Indizienkette.
Damit wird dem User endgültig jegliche "Macht" über seine Anteilnahme an gangwars.de genommen; in Zukunft kann der Betreiber sich unerwünschter Spieler einfach durch "Begründung" von "Indizien" entledigen. Wenn ein §2.5 "öffentlich" nicht vertretbar ist, wie es bei dem von orli/Dragonlady vor etwas mehr als zwei Jahren z.B. schon der Fall war, wird stattdessen nun einfach ein "Begründeter" §2.6 ausgesprochen. Imagetechnisch ein cleverer Zug, sollte man seitens des Betreibers vorhaben den Paragraphen für eigene Zwecke oder Freunderlwirtschaft zu missbrauchen, aber für den mitdenkenden Kunden (was wir ja unterm Strich alle sind) ein no-go, denn viel offensichtlicher gehts eigentlich nicht mehr dass das auf die Exterminierung einiger bestimmter Spieler hinausläuft. In der Blacklist wird man die Begründung "Remoteverdacht" - vielleicht nicht jetzt gleich wenn das Thema am leben erhalten wird, aber - in Zukunft bestimmt des öfteren zu lesen bekommen.
Der Abgrund wird immer tiefer...